Französisches Arbeitsrecht

Wir beraten deutsche Unternehmen oder deren französische Niederlassungen in allen rechtlichen Fragen zu ihrem Personal in Frankeich.

Die Kanzlei berät Sie zu allen Fragen des französischen Arbeitsrechts, insbesondere bei der Gestaltung, Auslegung oder Modifikation von Arbeitsverträgen und im Rahmen von individuellen oder kollektiven Kündigungsverfahren in Frankreich und Deutschland.

In jeder Phase der Arbeitsrechtlichen Beziehungen begleiten wir unsere Mandanten und erbringen hierbei insbesondere folgende anwaltliche Dienstleistungen:

  • Gestaltung von französischen und deutschen Arbeitsverträgen;
  • Außergerichtliche Verhandlungen zur einvernehmlichen Auflösung von Arbeitsverhältnissen;
  • Beratung und Vertretung in Verfahren vor französischen und deutschen Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren;
  • Rechtliche Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen.