Französisches Vertragsrecht

Wir gestalten und prüfen Verträge mit Ihren französischen Vertragspartnern und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte.

Zu unserem Leistungsspektrum gehört die Gestaltung zweisprachiger Verträge (deutsch-französisch), insbesondere: Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Lizenzverträge, Vertriebsverträge, Arbeitsverträge, Gewerbemietverträge, Maklerverträge etc.

Ferner übernehmen wir für unsere Mandanten die Gestaltung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) speziell im deutsch-französischen Rechtsverkehr.