Französisches Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Sie sowohl bei Gründung und Auflösung Ihrer französischen Gesellschaft, als auch zu allen Fragen der laufenden Geschäftsführung und Verwaltung, bei Abtretung oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen (share-deals) oder des Gesellschaftsvermögens (asset-deals).

In jeder Phase der Entwicklung Ihrer Gesellschaft in Frankreich stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz zur Seite: 

Gründung Ihrer französischen Gesellschaft

Bereits bei der ersten Planung in Hinblick auf  Gründung oder Erwerb Ihres Unternehmens in Frankreich liefern wir Ihnen die nötige Orientierung hinsichtlich der geeigneten Form und Struktur.

Nach Maßgabe Ihrer Anforderungen und Wünsche entwerfen wir die Satzung (statuts) Ihrer französischen Gesellschaft sowie aller weiteren Dokumente und Verträge, die für die Gründung Ihrer Gesellschaft und der Bestellung der Vertretungsorgane der Gesellschaft in Frankreich erforderlich sind.

Ferner besorgen wir für Sie die in Frankreich erforderlichen Gründungsformalitäten und Publikationen.

Laufende Geschäftsführung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft in Frankreich

Ebenso beraten und begleiten wir Sie bei der Erstellung aller rechtlichen Dokumente und Erklärungen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsführung und Verwaltung Ihrer französischen Gesellschaft (Berichte der Geschäftsführung, Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen etc.) sowie bei Satzungsänderungen (Sitzverlegung, Kapitalerhöhung etc.).

Daneben stehen wir Ihnen bei der Ausarbeitung und Verhandlung des rechtlichen Rahmens der gewerblichen Mietverträge Ihrer französischen Gesellschaft zur Verfügung.

Ein weiterer Bestandteil unserer Dienstleistungen besteht in der Ausarbeitung von rechtlichen Vereinbarungen und Verträgen zwischen den verschiedenen Gesellschaften Ihrer deutsch-französischen Unternehmensgruppe.

Schließlich bieten wir Ihnen auch arbeitsrechtlichen Rat und Unterstützung in Hinblick auf das Personal Ihrer französischen Gesellschaft (Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Restrukturierungen etc.).

Statut und Haftung der Organe der französischen Gesellschaft

Wir beraten insbesondere auch zu Statut und Haftung der Gesellschaftsorgane bzw – vertreter nach französischem Recht und den Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Delegation.

Veräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile an Ihrer französischen Gesellschaft (share-deals) oder des Gesellschaftsvermögens (asset-deals)

Nicht zuletzt beraten wir Sie im Rahmen der Verhandlung und Ausarbeitung von Urkunden über die Abtretung bzw. den Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder des Geschäftsbetriebs (fonds de commerce) sowie auch im Rahmen der Kapitaleinbringung und der Verschmelzung nach französischem Recht.