Immobilienrecht Frankreich

Wir begleiten Sie beim Erwerb oder der Veräußerung Ihrer Immobilie in Frankreich. Wir beraten Sie zur steuerlichen Strukturierung und Optimierung sowie zu allen Fragen rund um Ihre französische Immobilie und Immobiliengesellschaft.

Erwerb oder Verkauf Ihrer Frankreichimmobilie

Seit vielen Jahren beraten wir sowohl private als auch institutionelle Investoren bei Immobilieninvestitionen in Frankreich. Hier reicht die Bandbreite unserer Beratungsleistungen von der individuellen Ferienimmobilie über das Gewerbeobjekt bis hin zu regulierten Investmentvehikeln (OPCI, SCPI, FIA).

Wir besitzen daher umfangreiche Erfahrung bei der Strukturierung, Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Transaktionen im Zusammenhang mit französischen Immobilien und Immobiliengesellschaften sowie deren Finanzierung und beraten umfassend in allen damit zusammenhängenden Rechts- und Steuerfragen. Hierbei ziehen wir je nach Erfordernis uns für ihre besondere Erfahrung und Kompetenz bekannte Notare, Architekten und anderen Sachverständigen hinzu. 

Laufende Nutzung oder Vermietung

Daneben beraten wir unsere Mandanten zu allen Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit der laufenden Nutzung und Verwaltung der Immobilie nach Erwerb, insbesondere zum französischen Mietrecht, zum französischen Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft (copropriété) oder dem Recht der in Frankreich weit verbreiteten Erschließungsgemeinschaften (lotissement) sowie zum französischen Bau- und Bauordnungsrecht (urbanisme).

Französische Immobiliengesellschaft oder Immobilienbruchteilsgemeinschaft (indivision)

Weiter erstrecken sich unsere Leistungen auch auf die Beratung zu allen Fragen der Gründung, Verwaltung und Auseinandersetzung von französischen Immobiliengesellschaften und Bruchteilsgemeinschaften (indivision).

Teilung und Zwangsverwertung von Frankreichimmobilien

Schließlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei der gütlichen Teilung oder gerichtlichen Zwangsverwertung französischer Immobilien, sei es auf der Grundlage von Grundpfandrechten oder im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften oder Immobiliengesellschaften.

Steuern im Zusammenhang mit französischen Immobilien

Ein großer Bestandteil unserer Tätigkeit besteht in der Beratung unserer Mandanten zu allen Steuerfragen im Zusammenhang mit ihrer Frankreichimmobilie: Grundsteuer und Wohnsteuer, Steuern auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Steuern auf Wertzuwächse bei Wiederverkauf, Vermögenssteuer sowie Steuer auf Immobilienerbschaften und Immobilienschenkungen in Frankreich.

FACHBEITRÄGE ZUM FRANZÖSISCHEN IMMOBILIENRECHT

In den nachfolgend verlinkten Fachbeiträgen geben wir Ihnen einen Überblick zu wichtigen Aspekten des französischen Immobilienrechts, die einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden:

1. Rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs in Frankreich

2. Steuern rund um die Frankreichimmobilie

3. Besonderheiten beim Kauf von Neubauten in Frankreich (VEFA, VAT, CCMI)

4. VEFA – Fertigstellung, Abnahme und Gewährleistung

5. Besonderheiten beim Kauf von zu renovierenden Gebäuden in Frankreich (VIR)

6. Besonderheiten beim Kauf von Wohnungseigentum in Frankreich (corpropriété)

7. Steuerrechtliche Bewertung von Immobilien in Frankreich

8. Rechtliche Aspekte der Ferienvermietung in Frankreich

9. Sanktionierung illegaler oder rechtswidriger Bauwerke nach französischem Recht

10. Notarkosten beim Immobilienerwerb in Frankreich

11. Der französische Immobilienmakler